In unserem gestrigen Online-Seminar zum Thema „Befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Bau- und Ausbaugewerke“ informierten sich mehr als 70 Innungsbetriebe über den Umgang mit der seit dem 1. Juli 2020 geltenden Reduzierung der Umsatzsteuersätze. Herr Andreas Strietholt von der Kanzlei Freckmann und Partner führte fachlich fundiert in das Thema ein. Zudem wurden zahlreiche Umsetzungsfragen unserer Mitglieder, etwa zur Behandlung von Teilleistungen und Abschlagszahlungen, beantwortet. Die Geschäftsstelle Ihrer Innung steht Ihnen natürlich auch weiterhin gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!