Unser Selbstverständnis als Handwerksorganisation beruht auf den in der Handwerksordnung definierten Aufgaben. So sind wesentliche Aufgaben der Innungen,
- die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder (= Handwerksunternehmen) zu fördern und dafür entsprechende Maßnahmen durchführen,
- den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen,
- ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben,
- die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern
- die Gesellenprüfungen abzunehmen.
Der Kreishandwerkerschaft obliegt es
- die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen,
- die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
- die gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu vertreten.
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sehen wir es als eine wesentliche Aufgabe an, unsere Mitgliedsunternehmen durch Informationen und Beratung, durch Kooperation mit Netzwerkpartnern sowie durch die Vertretung der Interessen des selbständigen Handwerks gegenüber Politik und Verwaltung wirksame Hilfestellungen bei der Führung des Unternehmen zu leisten. Die Existenzsicherung der Handwerksunternehmen und der dortigen Arbeits- und Ausbildungsplätze sind Leitlinien unseres Handelns. Dies betrifft im besonderen Maße auch die Berufsausbildung, wo Innungen und Kreishandwerkerschaft mit engagierter Unterstützung von Ausbildungspersonal und ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschussmitgliedern bestrebt sind, unter Aufbietung eines Höchstmaßes an organisatorischen und Schutzmaßnahmen dem handwerklichen Berufsnachwuchs die ordnungsgemäße Ausbildung und die Ablegung der Gesellen- und Abschlussprüfungen zu ermöglichen.
Wir haben volles Vertrauen in die von der Politik beschlossene Impfstrategie, um die Pandemie so schnell wie möglich einzugrenzen, die gesundheitliche Gefährdung durch eine Covid 19-Infektion erheblich einzuschränken und für die Menschen und Unternehmen wieder ein Maß an Normalität zurück zu erlangen. Die Selbstbestimmung eines jeden Einzelnen, ob er diese Möglichkeit nutzt, muss unberührt bleiben, aber wir appellieren – wie auch bei der Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen – an die Vernunft und die Solidarität aller.
Die Kreishandwerkerschaft und die Innungen verstehen sich als Ratgeber und Unterstützer der ihr angeschlossenen Mitgliedsunternehmen. Sie können und wollen darüber hinaus aber keinen Einfluss nehmen auf deren unternehmerische Entscheidungen und Meinungen. Diese sind durch die Unternehmer/innen alleine zu verantworten und stellen immer das Vorgehen des Einzelnen dar. Die Kreishandwerkerschaft und die Innungen stellen eindeutig klar, dass ein einzelnes Unternehmen nicht im Namen des Gesamthandwerks handelt oder spricht. Verstoßen Handeln und Meinung sogar gegen rechtliche und ethische Normen, kann es keine Solidarität seitens der Innung geben.